Überschrift Wann wird ein Gutachten benötigt


Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Wann wird ein Gutachten benötigt
  • Feststellung des Grundstückswertes für Gerichte im Sorgerecht, Scheidungsrecht, Erbschaftsrecht, Zwangsversteigerungen
  • Feststellung des Grundstückswertes für Kauf- und Verkaufszwecke
  • Vermögensauseinandersetzungen auch durch Schiedsgutachten, vorgezogene Erbfolge
  • Feststellung des Grundstückswertes: bei der Klärung von Erbschaftsangelegenheiten, für Finanzierungen, bei Erbbaupacht, bei Klärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt - insbesondere durch Feststellung nach dem Bewertungsgesetz
  • Bewertungen in Sanierungsgebieten
  • Entschädigungen, Enteignungen zum Beispiel bei Straßenbaumaßnahmen und Bergbau

Schäden an Gebäuden

  • Beweissicherung bei Baumängeln und Bauschäden im Auftrag von öffentlichen und privaten Auftraggebern und im Auftrag von Gerichten
  • Aufnahme von Wasser-, Brand-, und Unwetterschäden für Versicherungen
  • Beurteilung von Baulichkeiten und Feststellungen, ob ggf. ein Baumangel oder Bauschaden vorliegt
  • Baufachliche Einordnung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für Baumängel und Bauschäden betreffs Planung, Bauausführung und Bauüberwachung
  • Erstellung von Schiedsgutachten zum Beispiel zwischen Bauherr und Bauunternehmer, für außergerichtliche Klärung
  • Ursachenermittlung von Schimmelwuchs, Feuchteschäden, Rissen, Verfärbungen, Ablösungen, Verformungen


Was kostet ein Gutachten?

Das Hornorar wird bei Privatgutachten frei vereinbart und mit Auftragsvergabe oder Vertragsvereinbarung festgelegt.

Dipl. Ingenieur (FH) und Immobilienwirt Christian Juhl


Hauptsitz und Postanschrift
Am Neubau 18, 01906 Burkau | Telefon: 03591 / 460604 | Telefax: 03591 / 460605 | E-Mail: info@sv-juhl.de

NL Löbau
Neumarkt 11, 02708 Löbau | Telefon: 03585 / 404002 | Telefax: 03591 / 460605 | E-Mail: info@sv-juhl.de



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