Der ö.b.u.v Sachverständige
Diesen Titel dürfen qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurden, führen. Dieser Titel ist gesetzlich geschützt.
Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigentätigkeit jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen.
Seine Gutachten erstellt er unparteiisch nach besten Wissen und Gewissen.
Den gesetzlich geschützte Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" dürfen nur Personen führen, die in einem Überprüfungsverfahren ihre persönliche Eignung als auch eine besondere Sachkunde auf dem Fachgebiet der Bestellung nachgewiesen haben.
Er ist durch seinen Eid verpflichtet, seine Aufgaben als Gutachter
- gewissenhaft
- unabhängig
- unparteiisch
- persönlich
- weisungsfrei
zu erfüllen. Er unterliegt der strafbewehrten Schweigepflicht.
Der Gesetzgeber hat ihm aus diesem Grund eine hervorgehobene Stellung eingeräumt.
Der von der
IHK Dresden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken unterliegt einer Regelüberwachung durch die IHK Dresden. Diese Überwachung stellt sicher, dass die Fortbildungspflichten und der Erfahrungsaustausch nachgewiesen werden kann. Zu einer Auskunftserteilung gegenüber der bestellenden Körperschaft ist er verpflichtet.